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   LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15   

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https://dejure.org/2016,19407
LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15 (https://dejure.org/2016,19407)
LG Duisburg, Entscheidung vom 01.02.2016 - 4 O 206/15 (https://dejure.org/2016,19407)
LG Duisburg, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 4 O 206/15 (https://dejure.org/2016,19407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf bei Geltendmachung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung z. Ztpkt. des Vertragsschlusses; Anforderungen an die Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts bei Behauptung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15
    Diese Widerrufsbelehrung muss umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein; da der Verbraucher durch sie nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden soll, dieses auszuüben, ist er auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009, Az. XI ZR 508/07, zitiert nach juris; BGHZ 180, 123).

    Auch im Übrigen genügt die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung den Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB a.F. Sie enthält insbesondere keine anderen Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (vgl. BGH, Urt. v. 13. Januar 2009, Az. XI ZR 508/07, zitiert nach juris; BGHZ 180, 123).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15
    Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht (BGH, Urt. v. 28.10.2014, NJW 2014, 3713 m.w.N.).

    Nach diesen Grundsätzen begann die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB für Rückforderungsansprüche, die wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB vor dem Jahre 2011 entstanden sind, mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen (BGH, Urt. v. 28.10.2014, NJW 2014, 3713).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 508/07

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15
    Diese Widerrufsbelehrung muss umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein; da der Verbraucher durch sie nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden soll, dieses auszuüben, ist er auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009, Az. XI ZR 508/07, zitiert nach juris; BGHZ 180, 123).

    Auch im Übrigen genügt die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung den Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB a.F. Sie enthält insbesondere keine anderen Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (vgl. BGH, Urt. v. 13. Januar 2009, Az. XI ZR 508/07, zitiert nach juris; BGHZ 180, 123).

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15
    Allerdings wäre im Falle einer Unwirksamkeit einer von der Beklagten verwendeten Bestimmung über ein Bearbeitungsentgelt im Darlehensvertrag (vgl. BGH, Urt. v. 13.05.2014, NJW-RR 2014, 1133) ein Rückzahlungsanspruch der Klägerin aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Var. BGB verjährt.
  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15
    Ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn aber hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH, NJW-RR 2008, 1237 = WM 2008, 1077 [1078]).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Auszug aus LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15
    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGHZ 179, 260 = NJW 2009, 2046 Rn. 47; NJW 2013, 1077 = WM 2013, 1286 Rn. 48 und NJW 2014, 3092 Rn. 23).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

    Stromlieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Auszug aus LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15
    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGHZ 179, 260 = NJW 2009, 2046 Rn. 47; NJW 2013, 1077 = WM 2013, 1286 Rn. 48 und NJW 2014, 3092 Rn. 23).
  • BGH, 22.07.2014 - KZR 13/13

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelten:

    Auszug aus LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15
    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGHZ 179, 260 = NJW 2009, 2046 Rn. 47; NJW 2013, 1077 = WM 2013, 1286 Rn. 48 und NJW 2014, 3092 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2015 - 17 U 127/14

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15
    Außerhalb der Schutzwirkung von § 14 BGB-InfoVO ist die Widerrufsbelehrung ausschließlich an den gesetzlichen Vorgaben des § 355 Abs. 2 BGB a.F. zu messen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.04.2015, I-17 U 127/14, zit. nach Juris).
  • OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15

    Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!

    Auszug aus LG Duisburg, 01.02.2016 - 4 O 206/15
    Die Belehrung über den Fristbeginn war damit zutreffend und konnte keine Fehlvorstellung bei der Klägerin über den Beginn der Widerrufsfrist hervorrufen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 20.07.2015, 3 U 89/15 = Anlage B4).
  • LG Dortmund, 02.12.2016 - 3 O 196/16

    Verwirkung des Widerrufsrechts nach knapp drei Jahren

    Bei einem Vertragsschluss unter Anwesenden reicht es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus, dass der Fristlauf für den Widerruf wie hier an die Aushändigung eines Exemplars der Widerrufsbelehrung und die Zurverfügungstellung der Vertragsurkunde oder einer Abschrift derselben geknüpft wird (vgl. zur identischen Widerrufsbelehrung: OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 20.04.2016 - I-17 U 33/16 - nicht veröffentlicht, Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils: LG Duisburg, Urteil vom 01.02.2016 - 4 O 206/15 - BeckRS 2016, 12621; ebenso: LG Krefeld, Urteil vom 14.04.2016 - 3 O 39/15 - juris).
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